Einvernehmliche Scheidung
Ein Rechsanwalt kann als Interessensvertreter grundsätzlich immer nur eine Partei vertreten, das bedeutet bei einer Scheidung entweder den Ehemann oder die Ehefrau.
Als Fachanwältin für Familienrecht weiß ich, dass die Anliegen meiner Mandanten oftmals emotional belastend und sehr persönlich sind. Mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und einer ausgeprägten Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, Ihren Fall umfassend zu prüfen und die für Sie und auch andere Beteiligte beste Lösung zu finden.
Wenn möglich, vermeide ich langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht. Lieber versuche ich eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wenn nötig, setze ich mich aber auch vor Gericht mit Nachdruck für Sie ein.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, damit wir einen passenden Termin finden. Bei Bedarf bin ich auch außerhalb meiner Öffnungszeiten für Sie da.
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