Einvernehmliche Scheidung
Ein Rechsanwalt kann als Interessensvertreter grundsätzlich immer nur eine Partei vertreten, das bedeutet bei einer Scheidung entweder den Ehemann oder die Ehefrau.
Obwohl im Ehescheidungsverfahren grundsätzlich Anwaltszwang herrscht, ist es auch möglich, eine Scheidung nur mit einem Anwalt durchzuführen, indem sich nur der antragstellende Ehegatte im Scheidungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt und der andere Ehegatte der Scheidung im Anhörungstermin vor dem Amtsgericht zustimmt.
Eine weitere Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen, ist die Beauftragung zweier kooperierender Rechtsanwälte, die in konstruktiver Weise versuchen, eine Lösung für alle Scheidungsfolgen in einer oder mehreren Viererverhandlungen zu finden.
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